Schadengutachten
Neben der hoheitlichen Tätigkeit als KÜS-Prüfingenieure im Namen und auf Rechnung der KÜS bieten wir auch klassische Kfz-Sachverständigen-Dienstleistungen an. Sie finden diese unter den Rubriken Gutachten und Bewertungen.
Sobald Sie auch nur einen kleinen Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug haben, bietet es sich an, einen unabhängigen Gutachter (Kfz-Sachverständigen) mit der Erstellung eines Schadensgutachtens zu beauftragen.
Schon bei einem kleinen Anstoß an die Stoßstange können Befestigungen der Stoßstange reißen und selbst Scheinwerfer aus den Halterungen brechen. So kann bei einem äußerlich kaum sichtbaren Kratzer ein größerer verdeckter Schaden vorliegen. Gerne nehmen wir eine erste Besichtigung vor und prüfen kostenlos, ob die Erstellung eines Schadensgutachtens sinnvoll ist.
Im Gutachten wird eine Dokumentation des Schadens in Wort und Bild erstellt und die für eine Schadensregulierung erforderlichen Werte werden ermittelt. Hierzu gehören die Schadenshöhe, der Wiederbeschaffungswert, der Restwert und die Wertminderung. Für die Nutzung eines Mietwagens werden noch die Reparaturdauer und ggf. die Wiederbeschaffungsdauer ermittelt.
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, übernimmt die gegnerische Versicherung die Gutachtenkosten (in der Regel in Höhe der Haftungsquote). Sie brauchen dabei nicht in Vorleistung zu gehen. Wir können die Gutachtenkosten direkt mit der zuständigen Versicherung abrechnen.
Wir erstellen Schadensgutachten an allen Kraftfahrzeugen (Pkw, Lkw, Bus, Wohnmobil, Motorrad, Quad, etc.), allen Anhängern (auch Wohnwagen) und an hochwertigen Fahrrädern (Rennrad, Moutainbike, e-Bike, etc.). Auch Schäden, die von Fahrzeugen an Immobilien verursacht wurden, können von uns begutachtet werden (z. B. an Gartenanlagen, Umfriedungen, Zäunen).
Wir erstellen für Sie unabhängige, gerichtsverwertbare Gutachten, um Ihre Ansprüche gegen Dritte durchzusetzen.
Fragen und Antworten
Wozu braucht man überhaupt einen Kfz-Sachverständigen?
- Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall
- Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang
- Maschinengutachten (Gebrauchtwagenkauf)
- Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten)
- Oldtimergutachten
- Unfallrekonstruktion
Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGHs die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.
Gibt es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht?
Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter 500€ kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht.
Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?
Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.
Bei der Vielzahl freier Sachverständiger auf dem Markt – wie kann der Geschädigte überhaupt erkennen, ob er einen seriösen qualifizierten Sachverständigen beauftragt?
Der Geschädigte sollte darauf achten, dass der Sachverständige ein Kfz-Meister oder Ingenieur ist und darüber hinaus Mitglied in einem anerkannten Berufsverband wie dem BVSK. Anhaltspunkt für die Qualifikation ist auch die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine IHK oder Handwerkskammer. Über den Zentralruf des BVSK in Berlin kann zudem ein qualifizierter Sachverständiger vor Ort erfragt werden. Über die Geschäftsstelle des Verbandes oder über Ihren BVSK-Sachverständigen vor Ort können überdies Unfallpässe angefordert werden mit wichtigen Hinweisen für das korrekte Verhalten nach dem Unfall.
Wer trägt die Kosten für den Sachverständigen bei Kaskoschadensfällen?
Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sachverständigen. Ist man mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines sogenannten Sachverständigenverfahrens. In diesem Verfahren beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen seines Vertrauens. Beide Gutachten werden dann von einem Obergutachter bewertet. Einige Rechtschutzversicherer, so z. B. der ADAC-Rechtschutz übernehmen die im Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten.
Ist es nicht günstiger, bei einem einfachen Schaden lediglich einen Kostenvoranschlag in meiner Reparaturwerkstatt einzuholen?
Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenanschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelte. Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die Reparaturkosten minimal sein. In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.
Was empfiehlt der Kfz.-Sachverständige, der täglich mit Unfällen zu tun hat? Wie soll man sich nach einem Unfall verhalten?
Das Wichtigste nach einem Unfall ist “Ruhe zu bewahren”. Halten Sie einen handlichen Unfallpass im Wagen vor, wo Sie im Fall des Falles alle Punkte in knapper Form nachlesen können. Lassen Sie sich nicht durch den Unfallgegner, Polizei, Zeugen oder Versicherungen einschüchtern. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und achten Sie auf Einschaltung eines qualifizierten Sachverständigen.
Auszüge aus einem Info des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e. V. -BVSK-)
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Fecht GmbH
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